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   LSG Brandenburg, 06.08.2004 - L 10 AL 29/01   

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https://dejure.org/2004,21789
LSG Brandenburg, 06.08.2004 - L 10 AL 29/01 (https://dejure.org/2004,21789)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 06.08.2004 - L 10 AL 29/01 (https://dejure.org/2004,21789)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 06. August 2004 - L 10 AL 29/01 (https://dejure.org/2004,21789)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe; Bestimmung des berücksichtigungsfähigen Einkommens eines Arbeitslosen zur Feststellung der Bedürftigkeit; Anforderungen an den Nachweis der infolge einer behaupteten schuldrechtlichen oder dinglichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2021 - L 9 SO 253/18

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII als Darlehen

    Der Durchführung des Termins in Abwesenheit der Klägerin stand schließlich auch nicht entgegen, dass zunächst ihr persönliches Erscheinen angeordnet worden war, denn dies ersetzt nicht das allein maßgebliche Vorliegen eines erheblichen Grundes für eine Terminsaufhebung (BSG Urteil vom 16.12.1993 - 13 RJ 37/93; LSG Brandenburg Urteil vom 06.08.2004 - L 10 AL 29/01).
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   LSG Bayern, 28.08.2003 - L 10 AL 29/01   

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https://dejure.org/2003,21198
LSG Bayern, 28.08.2003 - L 10 AL 29/01 (https://dejure.org/2003,21198)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28.08.2003 - L 10 AL 29/01 (https://dejure.org/2003,21198)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28. August 2003 - L 10 AL 29/01 (https://dejure.org/2003,21198)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Unterhaltsgeld während einer beruflichen Bildungsmaßnahme; Vorliegen der erforderlichen Eignung bei Minderbelastbarkeit der Haut; Zweckmäßigkeit einer Umschulung; Sicherung und Verbessung der beruflichen Beweglichkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 06.03.1975 - 7 RAr 66/72

    Zweckmäßigkeit einer Umschulung im allgemeinen und beim Techniker zum Lehrer

    Auszug aus LSG Bayern, 28.08.2003 - L 10 AL 29/01
    Der Zweck einer Umschulungsmaßnahme, die berufliche Beweglichkeit des Arbeitnehmers zu sichern und zu verbessern, ist regelmäßig erst dann erreicht, wenn der Bildungswillige in dem neuen Beruf - zusätzlich zu seinem bisherigen Beruf - eine auf dem Arbeitsmarkt verwertbare Beschäftigungsmöglichkeit erhalten hat (BSG SozR 4100 § 36 Nr. 4; Niesel, AFG, 2.Aufl. § 2 RdNr. 4).
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